GOBD-SCHNITTSTELLE

Zum Export ausgewählter Daten für das Finanzamt

Diese neu geschaffene Schnittstelle unterstützt die Übergabe von Datensätzen zwecks Steuerprüfung durch eine Finanzbehörde. Sie können Ihr CODEX-System um die GDPdU-Schnittstelle erweitern.

Das Recht auf Datenzugriff beschränkt sich auf Daten, die für die Besteuerung relevant sind.

Bei der Datenträgerüberlassung muss der Steuerpflichtige der Finanzbehörde die gespeicherten Unterlagen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z. B. DVD) zur Verfügung stellen. Das gilt auch, wenn sich die Daten bei Dritten befinden. Alle zur Auswertung der Daten notwendigen Informationen (z. B. über Dateistruktur, Datenfelder, interne und externe Verknüpfungen) müssen ebenfalls in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Über den GDPdU-Export in der aktuellen CODEX-Software können die steuerrelevanten Daten exportiert und in Eigenregie vor Ort erstellt werden. Somit ist eine zeitnahe Außenprüfung möglich und Sie erfüllen optimal Ihre Mitwirkungspflicht.

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